BAföG · Ausbildungsförderung
BAföG fördert Schüler:innen und Studierende. Wir helfen bei den Formblättern und bei der Rückzahlung (Freistellung, Stundung).
Das kannst du hier machen
- BAföG-Antrag vorbereiten (Formblätter 1-9)
- Freistellung von der Rückzahlung (§ 18a) beantragen
- Stundung der Darlehensrückzahlung vorbereiten
Formulare in diesem Bereich
Rechtsgrundlage
Zentrale Grundlage: BAföG.
Keine Rechtsberatung. Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk bzw. kommunales Amt), meist über BAföG Digital; diese App liefert eine Ausfüllvorlage.
Häufige Fragen
Wer bekommt BAföG?+
Schüler:innen und Studierende, deren eigenes Einkommen/Vermögen und das der Eltern bestimmte Grenzen nicht überschreiten (BAföG).
Muss ich BAföG zurückzahlen?+
Studierenden-BAföG ist zur Hälfte ein zinsloses Darlehen (mit Deckelung der Rückzahlung); Schüler-BAföG ist meist ein Vollzuschuss.
Was, wenn ich die Rückzahlung nicht schaffe?+
Bei geringem Einkommen kannst du dich von der Rückzahlung freistellen lassen (§ 18a) oder eine Stundung beantragen.
Fallbeispiele
Du beginnst ein Studium. Mit den Formblättern stellst du den Erstantrag; wir helfen, die Angaben und Nachweise zusammenzustellen.
Nach dem Studium verdienst du wenig. Statt zu zahlen, beantragst du Freistellung oder Stundung beim Bundesverwaltungsamt.
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