Familienkasse · Kindergeld
Kindergeld unterstützt Familien; der Kinderzuschlag hilft Familien mit kleinem Einkommen. Wir bereiten KG 1, die Anlage Kind und den Kinderzuschlag vor.
Das kannst du hier machen
- Kindergeld beantragen (KG 1, Anlage Kind)
- Kinderzuschlag nach § 6a BKGG prüfen und beantragen
- Angaben für volljährige Kinder in Ausbildung erfassen
Formulare in diesem Bereich
Rechtsgrundlage
Zentrale Grundlage: EStG (§§ 62 ff.), BKGG (§ 6a).
Keine Rechtsberatung. KG 1 / Anlage Kind werden bei der Familienkasse (online oder per Formular) eingereicht; diese App liefert eine Ausfüllvorlage.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Kindergeld?+
Kindergeld wird pro Kind monatlich gezahlt (Betrag wird angepasst). Es zahlt die Familienkasse.
Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?+
Grundsätzlich bis 18, bei Schul-/Berufsausbildung oder Studium bis 25 (§§ 62 ff. EStG).
Was ist der Kinderzuschlag?+
Eine Leistung für Familien, die mit ihrem Einkommen den eigenen Bedarf decken, aber nicht den der Kinder (§ 6a BKGG). Er kann Bürgergeld ersetzen.
Fallbeispiele
Für dein Neugeborenes stellst du Kindergeld (KG 1 + Anlage Kind). Die Steuer-ID des Kindes brauchst du dafür.
Dein volljähriges Kind beginnt eine Ausbildung. Über die Anlage Kind belegst du die Ausbildung, damit das Kindergeld weiterläuft.
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