Finanzamt · Steuer

Rund um Steuern: steuerliche Erfassung bei Gründung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Einnahmenüberschussrechnung. Die Abgabe läuft über ELSTER: wir liefern eine Ausfüllvorlage zum Abtippen.

Das kannst du hier machen

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Gründung)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung vorbereiten
  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) strukturieren

Formulare in diesem Bereich

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Gründung)
Pflicht binnen eines Monats nach Betriebseröffnung, elektronisch.
§ 138 Abs. 1b AO
Abgabe über ELSTER.
Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt 1 A)
Monatlich/vierteljährlich; nur elektronisch (kein Papier-PDF).
§ 18 UStG§ 19 UStG (Kleinunternehmer)
Abgabe über ELSTER.
Anlage EÜR: Einnahmenüberschussrechnung
Gewinnermittlung für nicht bilanzierende Betriebe.
§ 4 Abs. 3 EStG
Abgabe über ELSTER.
Einkommensteuer: Anlagen (G, S, N …)
Anlage G (Gewerbe), S (selbständig), N (Arbeitnehmer) u. a.
EStG
Abgabe über ELSTER.

Rechtsgrundlage

Zentrale Grundlage: AO, EStG, UStG, GewStG.

§ 138 Abs. 1b AO§ 18 UStG§ 19 UStG (Kleinunternehmer)§ 4 Abs. 3 EStGEStG

Keine Steuerberatung (StBerG). Steuerformulare werden ausschließlich elektronisch über ELSTER abgegeben; diese App liefert eine Ausfüllvorlage zum Abtippen.

Häufige Fragen

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Selbstständige und Gewerbetreibende in der Regel ja. Bei Angestellten hängt es von der Steuerklasse und weiteren Einkünften ab.

Muss ich Umsatzsteuer ausweisen?

Nicht, wenn du die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) nutzt. Sonst führst du Umsatzsteuer über die Voranmeldung ab.

Welche Fristen gelten?

Die steuerliche Erfassung ist binnen eines Monats nach Betriebseröffnung fällig; Steuererklärungen haben jährliche Abgabefristen (mit Steuerberatung länger).

Fallbeispiele

Freiberuflicher Start

Du startest als Grafikerin. Über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung meldest du dich beim Finanzamt an und entscheidest über die Kleinunternehmer-Regelung.

Nebeneinkünfte erklären

Du hast neben dem Job Einnahmen aus Vermietung. Wir helfen, die passenden Anlagen für ELSTER vorzubereiten (keine Steuerberatung).

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