Gewerbe · Gewerbeamt
Wer selbstständig und dauerhaft tätig wird, muss das Gewerbe anmelden. Wir helfen dir bei An-, Um- und Abmeldung (GewA 1/2/3) und erklären die Kleinunternehmer-Regelung.
Das kannst du hier machen
- Gewerbe anmelden (GewA 1), ummelden (GewA 2), abmelden (GewA 3)
- Kleingewerbe & Nebengewerbe richtig angeben
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG einordnen
Formulare in diesem Bereich
Rechtsgrundlage
Zentrale Grundlage: Gewerbeordnung (GewO), § 19 UStG (Kleinunternehmer).
Keine Rechts-/Steuerberatung. Formulare variieren je Bundesland; Zuständigkeit ist das örtliche Gewerbeamt.
Häufige Fragen
Wann brauche ich ein Gewerbe?+
Bei jeder selbstständigen, auf Dauer und Gewinn angelegten Tätigkeit: außer bei Freien Berufen (z. B. Ärzte, Anwälte, Künstler), die kein Gewerbe anmelden.
Was bedeutet Kleinunternehmer?+
Wer bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet, kann die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) nutzen und weist keine Umsatzsteuer aus. Das vereinfacht die Buchhaltung.
Was kostet die Anmeldung?+
Die Gebühr ist je Gemeinde unterschiedlich (meist rund 20-60 €). Zuständig ist das örtliche Gewerbeamt.
Fallbeispiele
Du verkaufst Selbstgemachtes über eine Plattform. Du meldest ein Nebengewerbe an (GewA 1) und prüfst die Kleinunternehmer-Regelung, um dir die Umsatzsteuer zu ersparen.
Dein Betrieb zieht um. Mit GewA 3 meldest du am alten Ort ab und mit GewA 1 am neuen Ort neu an.
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