Jobcenter · Bürgergeld
Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen. FormularFuchs hilft dir beim Haupt- und Weiterbewilligungsantrag und den Anlagen: in deiner Sprache, Schritt für Schritt.
Das kannst du hier machen
- Hauptantrag Bürgergeld ausfüllen (Original-PDF)
- Anlagen: Kosten der Unterkunft (KdU), Einkommen (EK), Vermögen (VM), Kind
- Weiterbewilligungsantrag stellen
- Bescheid hochladen und verständlich erklären lassen
Formulare in diesem Bereich
Rechtsgrundlage
Zentrale Grundlage: SGB II (Stand 07/2026, inkl. Grundsicherungsgeld-Reform).
Keine Rechtsberatung. Angaben vor Abgabe selbst prüfen und eigenhändig unterschreiben (§ 60 SGB I).
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?+
Erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und der Regelaltersgrenze, die hilfebedürftig sind und in Deutschland leben (§ 7 SGB II). Auch Aufstocker mit geringem Einkommen.
Wie hoch ist der Regelsatz?+
Der Regelbedarf wird jährlich angepasst. Dazu kommen Kosten für Unterkunft und Heizung (in angemessener Höhe) sowie ggf. Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehende, Schwangerschaft).
Was zählt als Einkommen und Vermögen?+
Fast alle Einnahmen werden angerechnet (mit Freibeträgen). In der Karenzzeit gelten großzügigere Vermögensregeln; selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe bleibt geschützt.
Fallbeispiele
Nach Trennung reicht das Einkommen nicht. Im Hauptantrag + Anlage Kind trägst du die Kinder ein; der Mehrbedarf für Alleinerziehende wird berücksichtigt. Kindergeld wird als Einkommen der Kinder angerechnet.
Du arbeitest in Teilzeit, das Geld reicht nicht. Über die Anlage EK weist du dein Einkommen nach; Freibeträge bleiben dir erhalten, sodass sich Arbeit lohnt.
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