Rente · Deutsche Rentenversicherung

Rund um die gesetzliche Rente: Versicherungskonto klären, Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente, Reha und Kindererziehungszeiten. Wir erklären die Vordrucke der Deutschen Rentenversicherung in einfacher Sprache.

Das kannst du hier machen

  • Kontenklärung (V0100). Grundlage jeder Rente
  • Alters- oder Erwerbsminderungsrente (R0100) beantragen
  • Hinterbliebenenrente (R0500) nach einem Todesfall
  • Reha („Reha vor Rente“, G0100) und Kindererziehungszeiten (V0800)

Formulare in diesem Bereich

V0100: Antrag auf Kontenklärung (Versicherungsverlauf)
Grundlage für jede Rente: das Versicherungskonto klären, fehlende Zeiten (Ausbildung, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit) belegen. Sinnvoll ab etwa dem 43. Lebensjahr.
§ 149 SGB VI§ 109 SGB VI (Renteninformation/-auskunft)
Abgabe über die Deutsche Rentenversicherung (Post oder eService).
V0800: Feststellung von Kindererziehungszeiten
Anrechnung von Kindererziehungszeiten (bis zu 3 Jahre je Kind, „Mütterrente“) und Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes.
§ 56 SGB VI§ 57 SGB VI§ 249 SGB VI
Abgabe über die Deutsche Rentenversicherung (Post oder eService).
R0100: Antrag auf Versichertenrente (Alters- oder Erwerbsminderungsrente)
Hauptantrag für Regelaltersrente, Altersrente für langjährig/besonders langjährig Versicherte, Rente für schwerbehinderte Menschen sowie Erwerbsminderungsrente.
§ 35 SGB VI (Regelaltersrente)§ 36 SGB VI (langjährig Versicherte)§ 38 SGB VI (besonders langjährig)§ 37 SGB VI (schwerbehinderte Menschen)§ 43 SGB VI (Erwerbsminderung)§ 99 SGB VI (Rentenbeginn)
Abgabe über die Deutsche Rentenversicherung (Post oder eService).
R0210: Anlage zum Rentenantrag bei Erwerbsminderung
Ergänzende Angaben zu Gesundheit, letzter Tätigkeit und Leistungsvermögen für die Erwerbsminderungsrente; ärztliche Unterlagen beifügen.
§ 43 SGB VI§ 9 SGB VI (Reha vor Rente)
Abgabe über die Deutsche Rentenversicherung (Post oder eService).
R0500: Antrag auf Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwer-/Waisenrente)
Rente nach Tod des/der Versicherten: kleine/große Witwen-/Witwerrente, Erziehungsrente, Waisenrente. Sterbeurkunde und Versicherungsnummer der/des Verstorbenen nötig.
§ 46 SGB VI (Witwen-/Witwerrente)§ 47 SGB VI (Erziehungsrente)§ 48 SGB VI (Waisenrente)§ 97 SGB VI (Einkommensanrechnung)
Abgabe über die Deutsche Rentenversicherung (Post oder eService).
G0100: Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (medizinische Reha)
Medizinische Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Grundsatz „Reha vor Rente“ (§ 9 SGB VI). Befundberichte beifügen.
§ 9 SGB VI§ 15 SGB VI§ 10 SGB VI (persönliche Voraussetzungen)
Abgabe über die Deutsche Rentenversicherung (Post oder eService).
V0060: Antrag auf freiwillige Versicherung / Beitragszahlung
Freiwillige Beiträge (z. B. zum Auffüllen von Wartezeiten oder für nicht pflichtversicherte Personen) oder Ausgleichszahlungen bei vorzeitigem Rentenbeginn.
§ 7 SGB VI§ 187a SGB VI (Ausgleich von Abschlägen)
Abgabe über die Deutsche Rentenversicherung (Post oder eService).

Rechtsgrundlage

Zentrale Grundlage: SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung).

§ 149 SGB VI§ 109 SGB VI (Renteninformation/-auskunft)§ 56 SGB VI§ 57 SGB VI§ 249 SGB VI§ 35 SGB VI (Regelaltersrente)§ 36 SGB VI (langjährig Versicherte)§ 38 SGB VI (besonders langjährig)§ 37 SGB VI (schwerbehinderte Menschen)§ 43 SGB VI (Erwerbsminderung)§ 99 SGB VI (Rentenbeginn)§ 43 SGB VI

Keine Renten-/Rechtsberatung. Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung; die Vordrucke werden per Post oder online (eService / Meine Rente online) eingereicht: diese App liefert eine Ausfüllvorlage und bereitet die Angaben vor. Kostenlose Beratung bei der DRV (0800 1000 4800) und den Versichertenältesten.

Häufige Fragen

Wann kann ich in Rente gehen?

Die Regelaltersgrenze liegt für Jahrgang 1964 und jünger bei 67. Früher geht es mit Abschlägen; besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) können abschlagsfrei etwas früher gehen (§§ 35-38 SGB VI).

Was bedeuten Abschläge?

Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, hat 0,3 % Abschlag je Monat: dauerhaft. Man kann sie durch freiwillige Ausgleichszahlungen mindern (§ 77, § 187a SGB VI).

Was ist die Kontenklärung?

Dabei prüft die Rentenversicherung deinen Versicherungsverlauf und schließt Lücken (Ausbildung, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit). Sie ist die Grundlage für jede Rentenberechnung (V0100).

Fallbeispiele

45 Jahre gearbeitet

Du hast lange eingezahlt und möchtest früher aufhören. Als besonders langjährig Versicherte:r (45 Jahre) prüfen wir den abschlagsfreien Beginn und stellen R0100 rund 3 Monate vorher.

Witwenrente nach einem Todesfall

Nach dem Tod des Ehepartners hast du Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Mit R0500 beantragst du sie: wichtig ist das Sterbevierteljahr und eine zügige Antragstellung.

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